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In den folgenden Artikeln finden Sie neben tagesaktuellen Angeboten aus dem gesamten Spektrum der Neuromedizin auch praxisnahe Tipps für Ihre erfolgreiche Bewerbung. Dieser Bereich ist noch jung, wird aber kontinuierlich aufgestockt. Es lohnt sich, immer mal wieder rein zu schauen.
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Assistenzärztinnen und Assistenzärzte wollen Teilzeit

Junge Ärztinnen und Ärzte fühlen sich in ihrem Beruf so stark belastet, dass sie ihren Job wechseln oder in Teilzeit arbeiten wollen. Das ergab im April 2021 eine repräsentative Umfrage des Hartmannbundes unter 1.258 Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung.

Mehr als 70 Prozent arbeiten trotz Tarifvertrag mindestens 45 Wochenstunden oder mehr. Bei fast jedem Zweiten werden die Überstunden nicht angemessen dokumentiert. 

36 Prozent der jungen Ärztinnen und Ärzte erwägen deshalb, den Beruf zu wechseln. Die meisten (56 Prozent) wollen ihre Profession allerdings lieber fortführen: in Teilzeit, um wenigstens auf eine normale 40- bzw. 42-Stundenwoche zu kommen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer wünschen sich zudem eine Entlastung von nicht-ärztlichen Tätigkeiten, die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze, weniger Profitorientierung im Behandlungskontext und strukturierte Weiterbildungskonzepte.

Während der Weiterbildung in Teilzeit arbeiten – geht das überhaupt?

Auch wenn es manche Chefärztinnen und Chefärzte nicht wahrhaben wollen: Die aktuelle Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer erlaubt eine Facharztweiterbildung in Teilzeit. Demnach ist eine Teilzeit-Weiterbildung möglich, wenn die Arbeitszeit mindestens 50 Prozent einer Vollzeitstelle beziehungsweise wenigstens 20 Stunden beträgt. Bei einer persönlichen Begründung erlauben einige Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern gar eine Verkürzung der Arbeitszeit auf eine Drittelstelle oder weniger. „Die Entscheidung hierüber liegt bei der zuständigen Ärztekammer unter Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ Darauf verweist zum Beispiel die Ärztekammer Nordrhein. Wichtig ist vor allem, dass der Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildung in Teilzeit vor Beginn der Tätigkeit bei der Ärztekammer gestellt wird.

Teilzeit verlängert Weiterbildung oft überproportional

Als Voraussetzung für eine Weiterbildung in Teilzeit gilt, dass diese in ihrer Qualität und Gesamtdauer mit einer Vollzeit-Ausbildung vergleichbar ist. Inhaltlich trifft dies in der Regel zu. Junge Ärztinnen und Ärzte müssen jedoch damit rechnen, dass sich die Weiterbildungszeit entsprechend verlängert: im Falle einer durchgängig halben Stelle von fünf auf zehn Jahre. In einigen Fachbereichen und Kliniken kann die gesamte Ausbildungsdauer in Teilzeit sogar überproportional zunehmen – unter anderem, weil Ärzte in Teilzeit oft schlechtere Chancen haben, für bestimmte Operationen eingeteilt zu werden.

Was ist, wenn Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung wieder in Vollzeit arbeiten möchten? Sie sind glücklicherweise nicht auf die einmal gewählte Stundenzahl festgelegt und können diese im Laufe der Jahre je nach persönlicher Situation variieren.

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